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Änderungskündigungen müssen strenge formale und rechtliche Vorgaben erfüllen.    | Foto: Jens Schierenbeck/dpa/tmn
Änderungskündigungen müssen strenge formale und rechtliche Vorgaben erfüllen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa/tmn
Pacta sunt servanda – Verträge müssen eingehalten werden. Dies gilt auch im Arbeitsrecht. Doch in Krisenzeiten greifen Arbeitgeber häufig zum vorletzten Mittel: der Änderungskündigung. Die ist in vielen Fällen zulässig ...

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