Kritik am Berechnen von Schallschutz
Bahnvertreter erläutert den passiven Schallschutz / Im Oktober kommt der Gutachter in Häuser mit überhöhten Lärmwerten
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EIMELDINGEN. Wer hat Anspruch auf welchen Schallschutz? Die Frage stand im Mittelpunkt beim Thema "passiver Schallschutz", das in der Bürgerversammlung am Donnerstag in Eimeldingen den breitesten Raum einnahm. Die Frage konnte dabei allerdings erst allgemein beantwortet werden. Um die konkreten schalldämmenden Maßnahmen an den einzelnen Häusern festzulegen, die von der Bahn beziehungsweise vom Bund bezahlt werden, sind zuerst Gutachten nötig. Kritik aus dem Publikum gab es vor allem an der Art der Berechnung der Schallbelastung.
Nach den einführenden Erklärungen von Heinz-Georg Haid, Projektleiter der Bahn, und Wolfgang Herrmann von der Firma Obermeyer, die die Schallschutzberechnungen vornimmt, war für die Bürger eines am spannendsten: der Blick auf die ...