Kreis will tun, was er kann"
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung beschäftigt den Kreistag.
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LÖRRACH. "Wir tun alles, was in unserer Macht steht, um Klagen zu vermeiden", versicherte Kreissozialdezernentin Elke Zimmermann-Fiscella am Mittwoch im Kreistag. Sie bezog sich damit auf den gesetzlichen Anspruch, den Eltern vom 1. August 2013 an haben, ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren in Kita oder Tagespflege qualifiziert betreuen zu lassen. Und diesen Anspruch können die Eltern einklagen.
Die Kreissozialdezernentin nannte mehrere Ansätze, um die Situation in den Griff zu bekommen. Derzeit läuft eine wissenschaftlich begleitete Befragung von Eltern mit Kindern unter drei ...