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Kreis "siegt" über ÖTV

Arbeitsgericht entschied: Familienhelferinnen sind Freiberufler und keine Angestellten.  

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KREIS EMMENDINGEN. Das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg ist gefallen. Zwölf Familienhelferinnen wissen jetzt, dass sie keine Angestellten des Landratsamtes Emmendingen sind. Damit wurde die Rechtsposition der Kreisverwaltung bestätigt, während die ÖTV eine juristische Niederlage erlitt. Die Gewerkschaft überlegt, das Urteil in der nächsten Instanz anzufechten.

Etwa dreißig Familienhelferinnen arbeiten im Auftrag des Landkreises Emmendingen auf Honorarbasis zu einem Stundenlohn von rund 30 Mark. Für die Kranken und Rentenversicherung müssen sie selbst aufkommen, ebenso für die Auto- und Benzinkosten ...

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