Kreis setzt auf die höchste Instanz
Die Beschwerde des Landes gegen das OLG-Urteil zur Holzvermarktung beim Bundesgerichtshof wird ausdrücklich begrüßt.
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EMMENDINGEN. Alle Hoffnung liegt nun auf dem Bundesgerichtshof (BGH) beziehungsweise dem Bundesverfassungsgericht. Nur höchstrichterlich, so glaubt man auch in der Kreisverwaltung, könne das Treiben des Bundeskartellamts gegen bewährte Strukturen der Holzvermarktung unterbunden werden. Einmütig haben darin die Mitglieder des Verwaltungsausschusses des Kreistags die Verwaltung gestärkt. Das Land soll, lautet die klare Aufforderung, bis zur abschließenden höchstrichterlichen Entscheidung an bisherigen Zuständen nicht rütteln.
Forstdirektor Jürgen Schmidt beschrieb in der Sitzung des Ausschusses am Montag zunächst die im Landkreis Emmendingen existierende Besitzstruktur des Waldes. Genau die Hälfte der 33 000 Hektar umfassenden Waldfläche ist privat, 35 Prozent gehört den Kommunen und lediglich 15 Prozent dem Staat. ...