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Kreis denkt über Beschwerde nach

Durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe kommen enorme Kosten auf den Ortenaukreis zu.  

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ORTENAU (hrö). Zum 1. Januar 2005 werden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengeführt. Sollte der Bund die Finanzierung regeln wie geplant, käme auf Kreise und Kommunen eine Menge Zusatzkosten zu. Der Ortenaukreis erwägt deshalb laut Landrat Brodbeck eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

Zwischen 8,1 und 11,5 Millionen Euro jährlich an zusätzlichen Sozialausgaben kämen auf den Kreis zu, befürchtet das Landratsamt, sollte der Bund für die neu übertragenen Aufgaben keinen finanziellen Ausgleich leisten. Das meiste Geld ...

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