Damit kein krankes Kind allein bleibt
Papa hat Fieber oder die Tochter leidet an Masern: Wie berufstätigen Eltern geholfen wird
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Welche Unterstützung können berufstätige Eltern erwarten, wenn ihr Kind oder sie selbst krank werden? Die Badische Zeitung gibt einen Überblick über gesetzlich geregelte Ansprüche und Hilfestellungen.
Unbezahlter Urlaub: Falls die Tochter die Röteln bekommt oder der Sohn sich ein Bein bricht, haben berufstätige Eltern zumindest einen Anspruch, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden – sofern das erkrankte Kind unter zwölf Jahre alt ist. Dieser Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer, auch dann, ...