Kranker muss nicht zum Personalgespräch kommen

Bundesarbeitsgericht in Erfurt gibt einem Berliner Krankenpfleger Recht / Außerdem gibt es Ausnahmen.  

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Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat, darf zu Hause bleiben.   | Foto: DPA
Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat, darf zu Hause bleiben. Foto: DPA
ERFURT. "Krank ist krank", heißt es umgangssprachlich und bedeutet, dass der Betreffende der Arbeit fernbleibt. Doch was ist, wenn der Arbeitgeber krankgeschriebene Mitarbeiter zum Personalgespräch zitiert? Müssen Beschäftigte dem dann trotz eines Arztattestes ...

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Schlagworte: Benjamin Onnis, Rüdiger Linck

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