Krachende Niederlage für Moosmann

Verwaltungsgericht Freiburg lehnt die Klage des Ex-Bürgermeisters ab, der gegen die Streichung seiner Ruhebezüge vor Gericht ging.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Händedruck vor Gericht: Walter Scheife... Rechtsbeistand Klaus Peter Stiegeler.  | Foto: Michael Krug
Händedruck vor Gericht: Walter Scheifele, Dezernatsleiter beim Landratsamt Waldshut, und Rickenbachs ehemaliger Bürgermeister Norbert Moosmann, in der Mitte sein Rechtsbeistand Klaus Peter Stiegeler. Foto: Michael Krug

RICKENBACH/FREIBURG. Die Aberkennung der Ruhestandsbezüge von Rickenbachs Ex-Bürgermeister Norbert Moosmann hält auch das Verwaltungsgericht Freiburg für rechtens. Es wies am Dienstag eine Klage Moosmanns gegen diese Verfügung des Landratsamtes Waldshut ab. Die Behörde hatte im Oktober 2014 ihr Disziplinarverfahren gegen Moosmann mit der höchstmöglichen Strafe abgeschlossen. Ob Moosmann gegen das Urteil in Berufung geht, konnte sein Rechtsvertreter am gestrigen Dienstag noch nicht sagen.

Mit dem Versuch, gegen die Aberkennung der Ruhestandsbezüge zu klagen, scheiterten Norbert Moosmann und sein Rechtsvertreter Klaus Peter Stiegeler am gestrigen Dienstag vor der Achten Kammer des Freiburger Verwaltungsgerichts kläglich. Es sei für ihn nicht ersichtlich, so Richter Hubert Lederer, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel