Krachende Niederlage für Moosmann
Verwaltungsgericht Freiburg lehnt die Klage des Ex-Bürgermeisters ab, der gegen die Streichung seiner Ruhebezüge vor Gericht ging.
Michael Krug.
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RICKENBACH/FREIBURG. Die Aberkennung der Ruhestandsbezüge von Rickenbachs Ex-Bürgermeister Norbert Moosmann hält auch das Verwaltungsgericht Freiburg für rechtens. Es wies am Dienstag eine Klage Moosmanns gegen diese Verfügung des Landratsamtes Waldshut ab. Die Behörde hatte im Oktober 2014 ihr Disziplinarverfahren gegen Moosmann mit der höchstmöglichen Strafe abgeschlossen. Ob Moosmann gegen das Urteil in Berufung geht, konnte sein Rechtsvertreter am gestrigen Dienstag noch nicht sagen.
Mit dem Versuch, gegen die Aberkennung der Ruhestandsbezüge zu klagen, scheiterten Norbert Moosmann und sein Rechtsvertreter Klaus Peter Stiegeler am gestrigen Dienstag vor der Achten Kammer des Freiburger Verwaltungsgerichts kläglich. Es sei für ihn nicht ersichtlich, so Richter Hubert Lederer, ...