Südwest

Kommunalwahlrecht für betreute Behinderte nicht in Sicht

Behinderte mit Betreuern dürfen nicht an den Kommunalwahlen im Mai teilnehmen. Das ist ein Verstoß gegen Grundrechte, kritisiert die Landesbehindertenbeauftragte - und dringt auf Abhilfe.  

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Stephanie Aeffner:   „Viele Betreuungen sind unnötig.“  | Foto: dpa
Stephanie Aeffner: „Viele Betreuungen sind unnötig.“ Foto: dpa
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