Polizeigesetz
Kommunaler Ordnungsdienst Lörrach startet mit Einschränkungen
Der Kommunale Ordnungsdienst Lörrach startet – mit rechtlichen Hürden und vor allem nicht wie vorgesehen. Die Stadtverwaltung fordert das Land Baden-Württemberg zum Handeln auf.
Di, 18. Mär 2025, 7:56 Uhr
Lörrach
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Dennoch nimmt das Team am 1. Mai seine Arbeit auf – innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten. Die Stadtverwaltung setzt weiterhin auf das Einlenken des Innenministeriums, teilte sie mit. Sie gibt im Hauptausschuss am Donnerstag einen Sachstandsbericht, der bereits online einsehbar ist.
Der KOD soll das Sicherheitsgefühl der Menschen aufrechterhalten und verbessern. Die Sichtbarkeit einer Kommune im öffentlichen Raum sei von Bedeutung, um die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern und die Einhaltung von Regeln und Vorschriften sicherzustellen, schreibt die Stadtverwaltung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sie präventive und regulative Instrumente und Akteure.
"Die Sicherheit der Lörracher Bürgerschaft ist ein hohes Gut", wird Oberbürgermeister Jörg Lutz in der Mitteilung zitiert. "Wir haben uns als Stadt auf den Weg gemacht und investiert." Die ausstehende Novellierung hemme die Implementierung des KOD "schon lange, und eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht. Wir berufen uns de facto auf Vertrauensschutz und haben dem Land mit der Beleihung auf Widerruf eine Brücke gebaut. Das Land muss nur noch über diese Brücke gehen", erklärt Lutz.
Die Gesamtkonzeption verfolgt das Ziel, soziale Barrieren abzubauen, ein konfliktarmes Miteinander zu fördern und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. In ihrem Zentrum stehen die Kriminalprävention und Einrichtung eines KOD als Ergänzung des Gemeindevollzugsdienstes. Hintergrund sei der personelle Rückzug des Polizeivollzugsdienstes aus der allgemeinen Überwachung der Polizeiverordnung. So sei ein erhöhter Bedarf an kommunaler Präsenz entstanden, um die Lebensqualität zu sichern und Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.
Der KOD bilde eine Brücke zwischen Stadtverwaltung und Polizeivollzugsdienst, um Sicherheitslücken zu schließen. Vier Bedienstete haben eine 16-wöchige Weiterbildung an der Verwaltungsschule Karlsruhe absolviert. Sie umfasste rechtliche Grundlagen, Deeskalationstechniken, Selbstverteidigung und polizeiliche Methoden. Zudem fanden Hospitationen bei der Polizei statt, um eine enge Zusammenarbeit sicherzustellen.
Um die Wirksamkeit des KOD sicherzustellen, hat die Stadt beim Regierungspräsidium (RP) Freiburg die Beleihung von Vollzugsrechten beantragt: die Überwachung der Schulpflicht, der Gaststättengesetze, Gewerbeordnung und des dazugehörigen Landesglücksspielgesetzes, des Landesnichtraucherschutzgesetzes, Waffengesetzes, Prostituiertenschutzgesetzes und der Nachtarbeit.
Das RP teilte jedoch auf Weisung des Innenministeriums mit, dass keine weiteren polizeilichen Vollzugsaufgaben an Kommunen übertragen werden dürfen. Diese Entscheidung erfolge im Zuge der geplanten Novellierung der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz, um eine landeseinheitliche Regelung für kommunale Ordnungskräfte zu schaffen.
Die Beleihung der Rechte muss jede Kommune beim jeweiligen RP stellen, daher gibt es landesweit Unterschiede. Die Stadt habe im November 2024 auf die Investitionen in Personal, Ausbildung und Ausstattung hingewiesen und dem Land eine pragmatische Lösung durch eine Beleihung auf Widerruf angeboten. Eine Reaktion des Innenministeriums blieb der Stadtverwaltung zufolge aus.
Die Mitarbeitenden des KOD werden die Aufgaben nach Paragraph 31 Absatz 1 der Dienstverordnung des Polizeigesetzes wahrnehmen, etwa den Vollzug der Polizeiverordnung, sie sind wie die Mitarbeitenden des Gemeindevollzugsdienstes der Rechtsstellung eines Polizeibeamten gleichgestellt. Durch die Gleichstellung eines Polizeibeamten können die Mitarbeitenden des KOD Vollzugsmaßnahmen, wie Festnahmen und Platzverweise nur in absoluten Ausnahmefällen ausführen. Ansonsten sind sie normalen Verwaltungsmitarbeitenden gleichgestellt, etwa bei Waffenkontrollen. Die Gleichstellung mit Polizeibeamten bestehe hier nicht, daher könnten keine weiteren Vollzugsmaßnahmen durchgeführt werden.
Zu den Aufgaben zählen der Vollzug der Polizeiverordnung und weitere Vollzugsaufgaben wie zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, bei Belästigung der Allgemeinheit, über Sperrzeit und Ladenschluss sowie über das Halten gefährlicher Tiere.
Das KOD-Team sei aktuell Verwaltungsmitarbeitenden beziehungsweise dem Gemeindevollzugsdienst gleichgestellt. Die Stadtverwaltung setze sich weiterhin intensiv dafür ein, die beantragte Beleihung zu erlangen, um die Wirksamkeit des KOD langfristig sicherzustellen. Das Team beginne unter dem neuen Titel Polizeibehörde. "Die Sicherheit darf nicht durch einen langwierigen Gesetzgebungsprozess behindert werden", unterstreicht Oberbürgermeister Lutz.