Kommunalaufsicht prüft Bürgerbeschwerde und rüffelt das Rathaus Steinen
Die Kommunalaufsicht hat die Beschwerden eines Steinener Bürgers geprüft und muss ihm teilweise Recht geben. Die Gemeindeverwaltung wurde wegen Verschleppung von Anträgen gerügt.
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Nach der Beschwerde eines Steinener Bürgers über den nichtöffentlich gefassten Beschluss des Gemeinderats zum Thema Verkehr im Januar und weiterer Verstöße gegen die Gemeindeordnung hat sich nunmehr die Kommunalaufsicht zu Wort gemeldet. Sie gibt dem Bürger in drei der fünf von ihm vorgebrachten Punkte recht. Der nichtöffentliche Verkehrsbeschluss vom Januar wird sogar als "rechtswidrig" bezeichnet.
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