Die Bundesregierung lässt prüfen, ob es richtig ist, dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen. Eine dafür beauftragte Kommission nimmt den Paragraf 218 genauer unter die Lupe.
Es war eine dieser Sitzungen im Bundestag, die nicht aufhören wollten. Bis weit nach Mitternacht stritten sich die Abgeordneten im April 1974 über Paragraf 218 im Strafgesetzbuch – den Abschnitt, der Schwangerschaftsabbrüche für rechtswidrig erklärt. Mehrmals musste die damalige Bundestagspräsidentin Annemarie Renger (SPD) zur Ruhe mahnen, einer der ...