Knapp am Gefängnis vorbei
58-jährige Angeklagte muss nach mehreren Betrugsfällen in therapeutische Behandlung.
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BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat eine 58-jährige Angeklagte wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Eine Entscheidung, die ihr angesichts der vielen einschlägigen Vorstrafen nicht leichtgefallen sei, so Richterin Susanne Schröder.
Sogar Verteidiger Tobias Pfeiffer räumte ein, dass seine Mandantin sehr wohl wisse, wie Betrug gehe. In den vergangenen 20 Jahren hat die körperlich Schwerbehinderte 19 Verurteilungen wegen ...