Knackpunkt Schallschutz
Lärmschutz-Gutachter: Schlattholz-Bebauung nur mit Sportplatz- oder Badverlagerung möglich.
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SCHOPFHEIM. Das lässt aufhorchen: Lärm, etwa von Sportplatz und Schwimmbad, ist ein gravierendes Problem für die politisch heiß diskutierte Bebauung des Schlattholz. Das hat das Gutachterverfahren gezeigt, auf dessen Basis der Gemeinderat am 10. April das weitere Vorgehen beschließt. Selbst wenn nur ein Teil bebaut wird – wegen Schallschutzproblemen kann offenbar das Gebiet "nur entwickelt werden, wenn mittelfristig eine Verlagerung der Sportstätten erfolgt".
Mittelfristig heißt hier: Eine "Übergangsfrist von fünf bis zehn Jahren" – wobei der Schallschutzgutachter, das Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink, der vor allem im Sportlärm und ...