Klima des Missbrauchs in der Familie
Landgericht schickt 50-jährigen Handwerker hinter Gitter, weil er sich an der Stieftochter vergangen hat / Urteil bestätigt.
Manfred Hüfner
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SCHOPFHEIM / WALDSHUT-TIENGEN. "Man streichelt ein siebenjähriges Mädchen nicht am ganzen Körper, das kann man nicht mit Körperkontakt begründen", gab Richter Matthias Wetz einem 50-jährigen Bauhandwerker mit auf den Weg hinter Gitter.
Die Kleine Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen verurteilte den Mann wegen sexuellen Missbrauchs der Stieftochter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Das ist ein Monat weniger, als ihn das ...