Kleingärten sind unzulässig

BZ-Plus An der Jechtinger Rheinstraße steht ein nicht genehmigtes Freizeitrefugium.  

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Schön, aber nicht zulässig: die Kleingärten in Jechtingen.  | Foto: Michael Haberer
Schön, aber nicht zulässig: die Kleingärten in Jechtingen. Foto: Michael Haberer
. An der Rheinstraße in Jechtingen hat sich aus Gärten ein Freizeitrefugium gebildet. Die Gartenhäuser mit Sitzbänken und Kinderschaukel sind nach der Landesbauordnung im Außenbereich nicht zulässig und müssen wohl abgerissen werden. Wie es mit den Gärten weitergeht, wird sich in der ...

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Schlagworte: Jürgen Scheiding, Reinhard Morgenstern, Torsten Schultes

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