Klappmesser in den Bauch gestoßen
Zwei Jahre und vier Monate Jugendstrafe für einen 20-Jährigen nach Messerstecherei im März / Bei Therapieerfolg kein Gefängnis.
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SCHOPFHEIM. Zu insgesamt zwei Jahren und vier Monaten Jugendstrafe wurde der 20-Jährige verurteilt, der im März vor einer Schopfheimer Gaststätte einen Gleichaltrigen mit einem Messer in den Bauch gestochen hat. Dem alkohol- und drogenabhängigen Angeklagten wurde auferlegt, eine Therapie zu machen, die Voraussetzung dafür ist, dass ein Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wie berichtet, gerieten in der Nacht zum 5. März diesen Jahres mehrere Jugendliche miteinander in Streit. Der Angeklagte fühlte sich nach eigenen Angaben bedroht, als einer aus der anderen Gruppe auf ihn zukam, der größer und kräftiger war. Er zog ein Klappmesser aus der ...