"Klagen werden nicht viel nützen"
BZ-INTERVIEW: Stefan Ernst beurteilt Rechtslage kritisch.
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Auf der Website "Rotten Neighbor" bewerten einige ihre Nachbarn mit positiven, meistens aber mit negativen Urteilen, manche nennen sogar den Namen der Betroffenen. Welche rechtlichen Konsequenzen das hat, darüber sprach Peter Disch mit dem Freiburger Rechtsanwalt Stefan Ernst, der sich auf Internet-Recht spezialisiert hat.
BZ: Um welche Tatbestände geht es, wenn jemand anonym auf einer Website etwa verbitterte alte Hexe genannt wird?Stefan Ernst: Zivilrechtlich ist das eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, strafrechtlich eine Beleidigung. In Einzelfällen kann es sich auch ...