Abschleppaktion im Sedanquartier war rechtens
Klage von Falschparkerin abgewiesen
Falschparker müssen für Abschleppkosten in Höhe von 250 Euro aufkommen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, indem es die Klage einer Autofahrerin abwies. Sie hatte ihren Wagen im Sedanquartier verbotswidrig abgestellt.
Mi, 21. Jan 2009, 14:27 Uhr
Freiburg
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