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Abschleppaktion im Sedanquartier war rechtens

Klage von Falschparkerin abgewiesen

Falschparker müssen für Abschleppkosten in Höhe von 250 Euro aufkommen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, indem es die Klage einer Autofahrerin abwies. Sie hatte ihren Wagen im Sedanquartier verbotswidrig abgestellt.  

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Vor einem Jahr startete die Stadt im S...leppaktion von falsch geparkten Autos.  | Foto: Brigitte Sasse
Vor einem Jahr startete die Stadt im Sedanviertel eine Abschleppaktion von falsch geparkten Autos. Foto: Brigitte Sasse
Die Abschleppaktion des Amts für öffentliche Ordnung im Sedanquartier ist rechtens. Zu diesem Schluss ist das Verwaltungsgericht Freiburg gekommen. Es ...

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