Klage gegen Hartz lohnt sich oft
Sozialgerichte: Ein Drittel aller Fälle pro Kläger entschieden.
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MÜNSTER (dpa). Klagen gegen Regelungen der Hartz-IV-Gesetze haben vor Gericht gute Erfolgsaussichten. Bei etwa einem Drittel der Klagen wird zu Gunsten der Antragsteller entschieden. Das sagte die Sprecherin der 14 deutschen Landesozialgerichtspräsidenten, Monika Paulat, am Mittwoch in Münster.
Bundesweit seien im vergangenen Jahr etwa 50 000 Streitigkeiten um Hartz-IV-Regelungen vor Gericht gelandet, sagte ...