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Bundesverfassungsgericht

Klage der Partei Die Linke abgelehnt

Die Linke scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch, der Opposition mehr Rechte zu verschaffen.  

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Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle   | Foto: dpa
Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle Foto: dpa

KARLSRUHE. Wenn die Opposition zu schwach ist, um die im Grundgesetz garantierten Minderheitsrechte zu nutzen – dann hat sie eben Pech gehabt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es nun ab, Oppositionsrechte auch gegenüber einer Großen Koalition zu garantieren (Az.: 2 BvE 4/14 .

Seit der jüngsten Bundestagswahl stellt die Opposition (aus Linken und Grünen) nur rund zwanzig Prozent der 631 Abgeordneten. Die meisten parlamentarischen Minderheitsrechte erfordern aber ...

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