"Kinder sind ein typisches Kriterium"
BZ-INTERVIEW mit dem Juristen Michael Frey von der Verwaltungshochschule Kehl über Transparenz bei Grundstücksvergaben.
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SCHALLSTADT. Die Resonanz auf den Artikel der BZ war groß. Vor wenigen Wochen berichteten wir über den Fall einer jungen Schallstadterin, die bei einer Grundstücksvergabe in Schallstadt nicht zum Zug kam, weil sie keine Kinder hatte. Die Bevorzugung kinderreicher Familien bei der Vergabe hatte der Gemeinderat zuvor beschlossen. Doch sind solche Vorgaben überhaupt zulässig? Michael Saurer sprach darüber mit dem Juristen Michael Frey.
BZ: Herr Frey, vor Kurzem berichteten wir über einen Protest einer Schallstadter Bürgerin, die bei einer Grundstücksvergabe in ihrer Heimatgemeinde nicht zum Zug kam, weil sie keine Kinder hat. Sind solche Kriterien bei einer Vergabe überhaupt zulässig?Frey: Grundsätzlich schon. Es gibt zwar für diesen konkreten Fall noch kein ...