Kinder müssen zahlen
BGH: Zwei Töchter müssen für die Pflege ihres Vaters das geschenkte Geld zurückgeben.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BERLIN (AP/BZ). Beschenkte müssen im Fall einer Verarmung des Geldgebers noch nach dessen Tod mit Rückforderungen rechnen. Der Zehnte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in zwei Urteilen, die am Mittwoch verkündet wurden, entschieden, dass der Anspruch auf Rückforderung nicht mit dem Tod des Schenkers erlischt.
Damit erweitert das Gericht die Möglichkeiten zur Rückforderung. Das dürfte Auswirkungen auf Erblasser haben, die ihren Besitz aus steuerlichen Gründen vor ...