Kettenverträge sind zulässig
Der Europäische Gerichtshof verlangt aber, dass alle befristeten Arbeitsverträge geprüft werden.
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LUXEMBURG. Befristete Arbeitsverträge können beliebig oft verlängert werden – wenn es dafür jeweils einen sachlichen Grund gibt. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Deutschland. Es kommt aber auf die Umstände des Einzelfalls an.
Die heute 33-jährige Bianca Kücük machte nach der Realschule eine Lehre als Justizangestellte am Amtsgericht Köln. Anschließend erhielt sie einen befristeten Vertrag und dann noch einen und noch einen. ...