Registrierungspflicht
Kennzeichen für Bello & Co.
Die Länder fordern vom Bund, eine Registrierungspflicht für Hunde und Katzen einzuführen.
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BERLIN. Autos und Motorräder haben ein Kennzeichen, über das sie identifizierbar sind. Nun fordern die Länder auch eine Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Über einen Chip am Körper sollen sie direkt einem Halter zugeordnet werden können.
Schon seit geraumer Zeit findet sich im Tierschutzgesetz eine Bestimmung, die es der Bundesregierung erlaubt, eine Kennzeichnungspflicht zu erlassen. Sie wurde bisher aber nicht umgesetzt. Genau das haben die Verbraucherschutzminister der Länder dieser Tage auf einer Konferenz in Düsseldorf gerügt. Sie fassten einen Beschluss, in dem sie den Bund bitten, zur Stärkung des Tierschutzes die Kennzeichnung einzuführen. Das Saarland hatte sich dafür starkgemacht, Hunde und Katzen mit einem Chip zu versehen, wofür es aber keine Mehrheit gab, weil nur Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dieser Linie folgten. Nur bei der Hundekennzeichnung kam eine Mehrheit zustande, wobei sich Mecklenburg-Vorpommern und Bremen der Stimme enthielten und Bayern in einer Protokollnotiz mitteilte, dass München von der ganzen Sache nichts hält.
Das sehen Tierschützer ganz anders. Sie meinen, dass Fundtiere schneller an ihren Besitzer zurückgegeben werden, wenn mit Hilfe eines Lesegeräts erkennbar wird, wem ein gechipptes Tier gehört. Auch schrecke der Transponder unseriöse Tierhalter davon ab, Hunde und Katze auszusetzen, weil dann rasch feststehe, wer die Verantwortung für das Tier trage.
Dass die Kennzeichnung in vielen Fällen hilft, zeigen auch die Erfahrungen des Vereins "Tasso", der ein europaweites Register betreibt. "Wir vermitteln jährlich rund 60 000 entlaufene Tiere an ihre Halter zurück und ersparen den Tierheimen somit Kosten in Höhe von elf Millionen Euro", sagt Tasso-Chef Philip McCreight. Dass die Länder den Bund auffordern, tätig zu werden, ist allerdings wohlfeil. So ist juristisch unklar, ob sich die Kennzeichnungspflicht für Hunde auf die Bestimmung im Tierschutzgesetz stützen könnte, auf die die Verbraucherschutzminister verweisen.
Fest steht hingegen, dass die Länder auch von sich aus aktiv werden können. Berlin, Niedersachsen und Thüringen haben bereits verfügt, dass alle Hunde gechippt werden. Andere Länder – dazu gehört auch Baden-Württemberg – schreiben das bislang entweder gar nicht oder nur für Hunde vor, die als gefährlich gelten. Insofern wäre der gemeinsame Appell an Berlin nicht nötig.