Keine Tests über Wohnhäusern
Luftfahrtbehörde reagiert auf Absturz des Experimentalfliegers.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BASEL. Aus dem Absturz eines Kleinflugzeuges, das vor wenigen Wochen auf ein Basler Wohnhaus gestürzt war, hat das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erste Konsequenzen gezogen: Experimentalmaschinen wie das Unglücksflugzeug dürfen über dicht besiedelten Gebieten keine Testflüge mehr machen. Diese Anordnung gilt neu für die Landesflughäfen in Basel, Zürich und Genf, auf anderen Flugplätzen sind Flugtests über Siedlungsgebieten ohnehin verboten.
Bisher galt auf den Schweizer Landesflughäfen für die Piloten von Experimentalflugzeugen lediglich die Empfehlung, Testflüge nicht über ...