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Keine "Strafgebühr" für Leistung

Mehr Transparenz: Gebühr für Nutzung von Gemeinderäumen wird als Vereinszuschuss über die innere Verrechnung verbucht.  

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GRENZACH-WYHLEN (wic). Sportlicher Erfolg wird in der Gemeinde Grenzach-Wyhlen zukünftig nicht mehr mit einer "Strafgebühr" versehen. Sie gab es bisher, denn die Gebührenordnung für die Überlassung von gemeindeeigenen Räumen sah bisher vor, dass Vereine für Wettkämpfe oberhalb der Bezirksebene Geld für die Vermietung an die Kommune zu zahlen hatten. Mehr Transparenz für alle Beteiligten soll nun eine Gebührenbegleichung durch die Vereine als Gemeindezuschuss im Wege der inneren Verrechnung bringen.

In der vergangenen Punkterunde war nicht nur die Erste der Damen in der Regionalliga, sondern auch diejenige der ...

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