Keine Steuerermäßigung
Bundesfinanzhof: Trotz Gemeinnützigkeit kann für Vereinsbetriebe voller Umsatzsteuersatz gelten.
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MÜNCHEN (dpa). Der Bundesfinanzhof schränkt die Grauzone zwischen Gemeinnutz und Kommerz im Vereinsleben ein. In einem Urteil mit weitreichenden Folgen hat das höchste Finanzgericht entschieden, dass das Bistro einer gemeinnützigen Behindertenwerkstatt nicht automatisch Anspruch auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent hat.
Nun müssen viele gemeinnützige Einrichtungen prüfen, ob sie für die Umsätze ihrer Zweckbetriebe weiterhin den ermäßigten Steuersatz anwenden können. Das ...