Keine Schule vor dem Fest
"Ausnahmeregelung" für die Tage vor Weihnachten / Drei Lehrerverbände sprechen von "Unsinn".
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. Die kurzfristigen Kurswechsel in der Landesregierung hören nicht auf: Vom 20. bis 22. Dezember, also die drei letzten Schultage vor den Weihnachtsferien, müssen Schüler nicht in die Schule, wenn sie oder ihre Eltern es nicht wollen. Die Begründung dafür ist Infektionsschutz. Lehrerverbände kritisieren die Maßnahme heftig.
Theresa Schopper betonte in einer Mitteilung: "Dies ist als Ausnahme gedacht." Die Ministerin war stark unter Druck von jenen Eltern und einzelnen Elternbeiräten gestanden, die eine generelle Einstellung des Präsenzunterrichts forderten. Die nun verkündete Ausnahme ist an Vorgaben gebunden: Die Schüler erhalten Arbeitsaufträge für zu Hause, aber keinen Parallelunterricht. Diese Aufträge müssten auch erledigt werden. Sollten Arbeiten in diesen drei Tage geschrieben werden, gelten die Schüler als entschuldigt, die Lehrer müssen entscheiden, ob die Arbeit nachzuschreiben ist.
Die Reaktion darauf war am Mittwoch höchst unterschiedlich. Die GEW, die dem Präsenzunterricht sehr kritisch gegenübersteht, begrüßte dies. Es entspanne die Situation und sei für die Lehrkräfte vertretbar. Scharfe Kritik kam in einer Stellungnahme vom Philologenverband, Realschullehrerverband und Berufsschullehrerverband. "Als Lehrerverbände fragen wir uns: Was soll denn dieser Unsinn jetzt? Entweder sind die Schulen sicher, dann kann man Präsenzunterricht machen oder sie sind es nicht, dann gehören alle Schüler nach Hause in den Fernunterricht." Diese "halbgare Regelung" sorge für Chaos, ein geregelter Unterricht sei in den besagten drei Tagen nun nicht mehr möglich.
Im Unterschied zu der Praxis in den bisherigen Schulferien müssen Schüler zwischen sechs und 18 Jahren nun in den Weihnachtsferien für den Zutritt für Freizeitangebote einen Testnachweis oder Geimpft-/Genesenen-Nachweis erbringen, der Schülerausweis genügt in den Ferien laut Ministerium nicht mehr. Nach den Ferien erhalten sie wieder Zutritt mit dem Schülerausweis. Diese Ausnahmeregelung für die Zwölf- bis 17-Jährigen gilt aber nur noch bis zum 31. Januar 2022.
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