Keine Pizza über die Grenze

Schweizer Zoll entschied gegen ein Sonderverfahren für Pizzalieferanten / Pizza muss bei Einfuhr in Schweiz weiter verzollt werden.  

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Aus Deutschland gelieferte Pizza und P...Schweiz weiterhin Mangelware bleiben.   | Foto: dpa
Aus Deutschland gelieferte Pizza und Pasta wird in der Schweiz weiterhin Mangelware bleiben. Foto: dpa

BAD SÄCKINGEN. Die Schweizer Zollbehörde hat im Pizzastreit entschieden: Es wird kein Sonderverfahren für deutsche Pizzadienste geben, das heißt Pizza und Pasta müssen bei der Einfuhr in die Schweiz weiterhin verzollt und versteuert werden.

Begonnen hatte das Ganze damit, dass Schweizer Gewerbetreibende das Ausmaß der Pizzalieferungen beim Zoll angeprangert hatten, erzählte Uwe Böhm, Geschäftsführer und Leiter Geschäftsfeld International der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee. "Daraufhin musste der Zoll tätig werden."
Anfang 2014 ...

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Schlagworte: Uwe Böhm, Sigrid Hüller

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