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Keine Lagerfläche im Graben möglich

Für Straßenmaterial von der Sanierung Kreisstraße Raitenbuch.  

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Das war einmal: Was im Herbst noch mög... Landratsamt nicht mehr möglich sein.   | Foto: Horst A Böss
Das war einmal: Was im Herbst noch möglich war, den Graben als Zwischenlager für Straßenbaumaterial zu verwenden, soll in diesem Sommer laut Landratsamt nicht mehr möglich sein. Foto: Horst A Böss

LENZKIRCH. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Eine Erfahrung, die die Gemeinde jetzt gerade bei der Suche nach einem Zwischenlager machen muss. Während der Grabenparkplatz bei der Sanierung der L156 als Lagerstätte für das abgefräste Asphaltmaterial diente, sollte die gleiche Fläche auch in diesem Jahr für die Zwischenlagerung von Erd- und Straßenmaterial bei der Sanierung der Kreisstraße Raitenbuch dienen. Was das Landratsamt zwar dem Regierungspräsidium gewährte, verwehrt die Behörde jetzt der Straßenabteilung im eigenen Haus.

Der dritte Bauabschnitt für die Sanierung und Ausbaus der Kreisstraße Raitenbuch ist in diesem Jahr geplant. Vom Heitersbächle, das im Vorjahr mit einer neuen Brücke ausgestattet worden ist, zieht sich die Maßnahme durch ganz Raitenbuch. Dabei werden ...

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