Sicherungsverwahrung
Keine Freiheit für Sexualstraftäter
Gericht ordnet erneut Sicherungsverwahrung für 34-Jährigen an.
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REGENSBURG (dpa). Auch 15 Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin in Kelheim kommt der Täter nicht frei. Das Landgericht Regensburg ordnete am Freitag erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung an. "Wir gehen davon aus, dass von dem Mann derzeit eine hochgradige Gefahr ausgeht", sagte der Vorsitzende Richter der Jugendkammer am Landgericht Regensburg, Carl Pfeiffer.
Die Kammer folgte den Diagnosen der Gutachter, nach denen der heute 34-Jährige unter sexuellem Sadismus leidet. Der Mann hatte 1997 als 19-Jähriger eine Joggerin erwürgt und ...