Keine Entlastung für den Vorstand
Familienheim: Juristen sollen Schadensersatzansprüche prüfen.
WALDSHUT-TIENGEN (mhe). Der Vorstand der Waldshut-Tiengener Wohnbaugenossenschaft Familienheim steht für das Geschäftsjahr 2002 ohne Entlastung da. Die Hauptversammlung der Genossenschaft beauftragte stattdessen den Aufsichtsrat, juristisch prüfen zu lassen, ob gegen die Vorstandsmitglieder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Die bei der Prüfung durch den Verband im Juli 2003 festgestellten Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung sollen sowohl die Amtszeit der 2002 tätigen ...