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Keine einstweilige Verfügung für TVW

Landgericht Dortmund sieht die Eilbedürftigkeit beim TV Willstätt nicht und verweist an das Ständige Schiedsgericht des DHB.  

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HANDBALL (wok). Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wies gestern den Antrag des TV Willstätt auf eine einstweilige Verfügung zur Zulassung in der 2. Bundesliga zurück. Nach 40-minütiger Beratung verkündete die Richterin Marlies Bons-Künsebeck den Beschluss, der ihrer in der Verhandlung gemachten Ansicht folgte: "Es ist nicht unsere Aufgabe, Lizenzen zu erteilen. Wir sind nicht das Überprüfungsorgan für Vereinsgerichtsbarkeit."

Die zuvor verbreitete Zuversicht ließ für Rainer Lusch, den Zweiten Vorsitzenden des TV Willstätt, das Urteil zu einer großen Enttäuschung werden. "Je optimistischer ...

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