Keine Einrichtung will den freigelassenen Sexualtäter
Die öffentlichen Diskussionen über mögliche Gefahren durch freigelassene Sexualstraftäter haben es den Behörden deutlich schwerer gemacht, einen Ex-Häftling aus Freiburg unterzubringen.
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"Es war kaum möglich, für den 58-Jährigen eine Unterkunft zu finden", sagte der Leiter des Freiburger Gefängnisses Thomas Rösch. Der Täter war am Mittwoch nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe aus der Sicherungsverwahrung in ...