Radolfzell

Keine Einigung im Maultaschenprozess

Die Klägerin im Maultaschen-Prozess will sich nicht auf einen finanziellen Vergleich in Höhe von 25.000 Euro einlassen. Ihr wurde gekündigt, weil sie sechs Maultaschen stahl. Jetzt entscheidet das Gericht.  

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Kündigungsgrund Maultaschen.  | Foto: dpa
Kündigungsgrund Maultaschen. Foto: dpa
RADOLFZELL. Im Maultaschen-Prozess vor dem Arbeitsgericht Radolfzell will die ...

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