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Staatsanwaltschaft

Kein Verfahren gegen AfD-Kandidaten im Kreis Lörrach wegen Volksverhetzung

Jonas Günther
  • Di, 25. Juni 2024, 13:02 Uhr
    Kreis Lörrach

     

BZ-Plus Die Staatsanwaltschaft hat geprüft, ob eine Äußerung eines Kandidaten bei der Kreistagswahl eine Volksverhetzung darstellt. Aus Sicht der Behörde liegt keine Straftat vor.

Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs regelt die Bestrafung von Volksverhetzung.  | Foto: Thomas Banneyer (dpa)
Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs regelt die Bestrafung von Volksverhetzung. Foto: Thomas Banneyer (dpa)
Recherchen der Badischen Zeitung im Vorfeld der Kreistagswahl zeigten, dass auf der Liste der AfD ein Mann kandidiert, den die ...

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