Kein typischer Fall von sexuellem Kindesmissbrauch
Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 23-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten und drei Wochen auf Bewährung verurteilt.
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Dass es sich um keinen typischen Fall von sexuellem Kindesmissbrauch handelte, darin waren sich alle Prozessbeteiligten einig. Auch Staatsanwalt Martin Fleiner ging in der Anklageschrift von "einvernehmlichem Verkehr" ...