Kein Recht auf Sterbehilfe
Europäischer Gerichtshof lehnt Klage todkranker Britin ab.
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STRASSBURG. Es gibt kein europäisches Recht auf Sterbehilfe. Dies stellte gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg klar. Er lehnte damit die Klage der todkranken Britin Diane Pretty ab, die sich von ihrem Mann bei der Selbsttötung helfen lassen wollte.
Diane Pretty hat eine unheilbare Muskel- und Nervenkrankheit, sie wird vermutlich schon in wenigen Monaten sterben. Ihre Ärzte erwarten, dass sie ersticken muss, sobald auch die Muskulatur der Atemwege von ...