Account/Login

Kein neues Ufer für Private

Verwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Wiederherstellung eines Grundstücks an der Glotter .  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Auch wenn die Glotter friedlich vor si...tertal, nagt ihr Wasser an den Ufern.   | Foto: Christian Ringwald
Auch wenn die Glotter friedlich vor sich hinfließt wie hier in der Gemeinde Glottertal, nagt ihr Wasser an den Ufern. Foto: Christian Ringwald

FREIBURG/GLOTTERTAL. Friedlich fließt die Glotter in diesen Tagen durch das Tal, dem der Bach seinen Namen gegeben hat. Dabei knabbert das Wasser beständig an den Böschungen des Flussbetts. Eigentümer eines an der Glotter gelegenen Grundstücks, dessen Ufer ausgespült wurde, hatten Glottertal deshalb verklagt: Sie wollten, dass ihr Grundstück wiederhergestellt wird – auf Kosten der Gemeinde. Doch das Freiburger Verwaltungsgericht hat entschieden: Ein Anspruch besteht nicht.

Das Urteil ist aktuell, der Fall dagegen nicht: Vielmehr wandten sich die Kläger bereits im Oktober 2005 an die Gemeinde, und 2006 fand ein erster Vor-Ort-Termin statt: Anlass war, wie das Verwaltungsgericht in einer aktuellen Mitteilung erklärt, dass an dem in Glottertal gelegenen Grundstück ein Uferstreifen in einer Breite von einem halben bis ganzen Meter ausgespült und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel