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Urteil

Kein Lift – auch nicht für Behinderte

Der Bundesgerichtshof begrenzt das Recht auf einen barrierefreien Zugang zur Eigentumswohnung.  

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KARLSRUHE/COTTBUS. Die meisten Menschen möchten im Alter in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Aber nicht jedes Haus ist dafür gemacht. Und der Anspruch auf Umbauten hat Grenzen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt (Az. V ZR 96/16).

Worum ging es in dem Verfahren?
Ein Rentner-Ehepaar aus einem Plattenbau in Cottbus will auch im hohen Alter noch in seiner Eigentumswohnung im fünften Stock leben können. Das Paar betreut zudem zeitweise ihre 1982 geborene Enkelin, die schwerstbehindert ist und an motorischen Einschränkungen leidet. Aber gegen einen Aufzug im Treppenhaus ...

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