Kein Glück mit Blüten
Amtsgericht verurteilt Schopfheimer, der Falschgeld druckte: Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
SCHOPFHEIM/FREIBURG. Einen ehemaligen Versicherungsmakler aus Schopfheim hat das Amtsgericht Freiburg gestern wegen Geldfälschung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem hat das Gericht gegen den geständigen und schwer kranken Angeklagten wegen einer weiteren Geldfälschung und des Vortäuschens einer Straftat im Zusammenhang mit einem versuchten Versicherungsbetrug eine gesonderte Gesamtgeldstrafe von 280 Tagessätzen zu je 50 Euro verhängt.
Die vier Herren, die sich im Frühjahr 2002 in Hotels und Gaststätten in Freiburg, Neuenburg und Offenburg trafen, brauchten allesamt Geld. Mit von der Partie war auch der 47-jährige Versicherungsmakler aus Schopfheim, der zunehmend Ärger mit ...