Kein Freispruch nach Schlägerei
Ein Disco-Besuch in Bad Säckingen und seine Spätfolgen.
Manfred Hüfner
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BAD SÄCKINGEN / WALDSHUT-TIENGEN. Ein gebrochenes Nasenbein, ein verletzter Zahn und Blutergüsse: Das ist die Bilanz eines Tritts gegen den Kopf während eines Disco-Besuchs in Bad Säckingen im Februar 2009 aus Sicht des Opfers, eines heute 33 Jahre alten Dachdeckers. Die Bilanz aus Sicht des Täters: Eine Verwarnung von der Kleinen Jugendkammer des Landgerichts Waldshut wegen vorsätzlicher Körperverletzung und 2500 Euro, die er an das Frauen- und Kinderschutzhaus im Landkreis bezahlen muss.
Letzterer präsentierte sich vor Gericht als aufstrebender Mitbürger, der es mit einem mittelmäßigen Hauptschulabschluss bis zum Chef von 100 Beschäftigten in einer ...