"Kein Freispruch erster Klasse"

Amtsrichterin Basler "im Zweifel für die Angeklagte": Angeblich fingierter Überfall auf Postagentur konnte nicht bewiesen werden.  

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WIESENTAL. Mit einem Freispruch vom Vorwurf, einen Raubüberfall am 16. Dezember 2004 nur vorgetäuscht zu haben, endete nach zwei Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Schopfheim das Urteil im Verfahren gegen die 46-jährige Betreiberin einer Postagentur (wir berichteten). "Kein Freispruch erster Klasse", befand Amtsrichterin Margarete Basler, die "im Zweifel für die Angeklagte" entschied. Verurteilt wurde die Frau aber zu einer Geldstrafe von 5400 Euro (180 Tagessätze à 30 Euro) wegen Veruntreuung von 16 000 Euro , die sie gestanden hat.

: Gegen das Urteil ist Berufung möglich, einen Teil der Gerichtskosten muss die Angeklagte zahlen. Am zweiten Verhandlungstag wurden noch mehrere Zeugen verhört. "Ich habe Mist gebaut mit Geld, für das ich allein verantwortlich war", räumte die Angeklagte nach den Plädoyers ein. Sie bestritt aber ...

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