Kein Freispruch erster Klasse
Beweise gegen mutmaßlichen Randalierer reichten nicht aus.
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ST. BLASIEN/TODTMOOS. Mit einem Freispruch endete das Verfahren gegen einen 23-jährigen Auszubildenden, dem Sachbeschädigung zur Last gelegt worden war. Er war zunächst zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. In der auf seinen Einspruch hin vom Direktor des Amtsgerichts St. Blasien, Martin Hauser, anberaumten Hauptverhandlung ließ sich der Tatvorwurf jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit nachweisen, so dass er freigesprochen wurde.
In einer Nacht Mitte Oktober des vergangenen Jahres kam es auf dem Parkplatz vor dem Tanzlokal Schwarzwaldspitze in Todtmoos zu einem Vorfall. Gegen 4.30 Uhr beschädigten zwei Männer – einer der beiden soll der Angeklagte gewesen sein, von dem Zweiten fehlt jede ...