Kein Freibrief für Schnellfahrer
Das Emmendinger Amtsgericht stellt Verfahren gegen Temposünder ein, kritisiert aber die mangelhafte Markierung.
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EMMENDINGEN. Glück gehabt hat ein Autofahrer aus Freiburg, der im November im verkehrsberuhigten Bereich zwischen Bahnhof und Busbahnhof mit Tempo 24 geblitzt worden war; vorgeschrieben ist dort Schrittgeschwindigkeit. Gegen den Bußgeldbescheid der Stadt zog er vor Gericht: Schild und Piktogramm seien verdeckt gewesen. Richter Thomas Ullenbruch stellte das Verfahren ein, der Autofahrer muss nicht zahlen. Die Einstellung erfolgt nach Paragraph 47 Absatz II des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Danach kann das Gericht von einer Verfolgung absehen kann, wenn es diese nicht für geboten hält. Und dabei bleibt es: Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Ein Freibrief fürs Schnellfahren ist dies nicht: Ullenbruch begründet die Einstellung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem Zeitablauf und der Tatsache, dass das Regierungspräsidium dem Betroffenen ...