Kein falscher Ehrgeiz!
Da die verpflichtende Grundschulempfehlung wegfällt, kommt es auf die Eltern an.
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EMMENDINGEN. Für Eltern von Viertklässlern steht die neue Regelung bevor: Sie können nach dem Halbjahreszeugnis im Februar selbst bestimmen, welche Schulart ihr Kind nach der Grundschule besucht. Die Empfehlung der Grundschullehrer ist nicht mehr bindend – obwohl deren Prognose bisher fast immer zutraf.
Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer (SPD) begründet das neue Gesetz damit, dass der Elternwille gestärkt werden soll. Eine Bildungsempfehlung wird es weiter geben – verbindlich ist sie nicht. Um Eltern mit ihren neuen Rechten vertraut zu machen, ...