Kein Fall von Heckenfrevel
Verfahren eingestellt: Nur kleiner Zipfel der abgeholzten Hecke ragte ins Nachbargrundstück.
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BAD SÄCKINGEN (sts). "Die Miteigentümergemeinschaft kümmert sich nicht drum, die sind alle total zerstritten". Also mussten die Nachbarn ran, damit ein Fall von "Heckenfrevel" vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen verhandelt werden konnte. Das Verfahren gegen den 76-jährigen Angeklagten aus Bad Säckingen wurde dann allerdings gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine 1,90 Meter hohe Kirschblütenhecke, die einst die Grenze zwischen zwei Grundstücken in Bad Säckingen markiert haben soll, abgesägt und ...