Kein Bußgeld für Vater, der eigenmächtig die Schulferien seines Sohnes verlängerte
Ein Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens am Amtsgericht Freiburg wurde eingestellt: Der Vater eines Schulkinds hatte ursprünglich 200 Euro Strafe zahlen sollen.
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Der Bußgeldbescheid kam von der Stadt Freiburg. 200 Euro sollte der Vater eines Grundschülers zahlen, weil sein Sohn 2019 nach den Pfingstferien drei Tage lang ohne Entschuldigung in der Schule gefehlt hatte. Damit, so hieß es, habe er als Erziehungsberechtigter gegen das Schulgesetz ...